LehrgangsbedingungenAlle
Lehrgänge beinhalten mindestens 6-7 Stunden Unterricht in Theorie und
Praxis. Nach
Absprache sind folgende Kursschwerpunkte oder deren Kombination möglich: Gangpferdeausbildung
mit Schwerpunkt Tölt, dressurmäßiges Gymnastizieren, Rittigkeitsschulung,
Verfeinern der Hilfengebung, Reiten im Entlastungssitz „Leichte
Reitweise“/Signalreiten, Anfängerschulung, Geschicklichkeitsaufgaben (Trail),
Zügelführung und Zäumungsarten, Boden- und Longenarbeit (Einfache- o.
Doppel-Longe), Jungpferdeausbildung, Problempferdekorrektur, Geländereiten
und Springen (Rolf Becher), Beratung zur Ausrüstung der Pferde (Sättel, Zäumung,
Beschlag...), Korrektur von Haltungsproblemen bei Reiter und Pferd, u.s.w. Die
Lehrgangsgebühren betragen incl.
Mwst. bei einer Teilnehmerzahl bis einschließlich 6
Personen je Kurstag zusammen pauschal 426,-- Euro. Bei
höherer Teilnehmerzahl wird gestaffelt berechnet: 7
Teilnehmer pro Tag je
68,-- Euro 8
Teilnehmer pro Tag je
65,-- Euro 9
Teilnehmer pro Tag je
62,-- Euro 10
Teilnehmer pro Tag je
59,-- Euro ab
11 Teilnehmern pro Tag je 56,-- Euro. Bei darüber hinaus gehender
Teilnehmerzahl, z.B. bei Seminaren,
oder bei einer Dauer von mehr als 8 Tagen, kann ein Sondertarif vereinbart
werden. Nach
Absprache mit dem Veranstalter bzw. den Teilnehmern ist eine Teilnahme am
Lehrgang als Zuschauer möglich. Der erste Tag ist kostenfrei, danach beträgt
die Gebühr 30,-- Euro. Die
Anreisekosten trägt in der Regel die Ausbilderin selbst. Eine Ausnahme gibt
es nur bei sehr kurzen Lehrgängen oder extrem weiter Anreise, in diesen Fällen
nach besonderer Absprache. Die
Teilnahme an allen Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausbilderin
sowie der Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung, welcher Art auch
immer, es sei denn bei nachweislich grob fahrlässigem Handeln, und dann im
Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung. Die Teilnehmer erklären, dass für
Ihre Pferde eine alle Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung besteht
(ggf. z.B. auch Fremdreiterrisiko). Für
minderjährige Reiter sowie beim Springen oder beim Anreiten von Jungpferden
ist das Tragen mindestens eines Sturzhelmes erforderlich. Bei
der Anmeldung werden 50% der Lehrgangsgebühren als Anzahlung fällig. Der
Termin gilt dann als reserviert. Da im Falle von kurzfristigen Absagen ein
Ersatz kaum noch möglich ist, müssen leider folgende Regelungen vereinbart
werden: ein Rücktritt bis spätestens 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist
abgesehen von einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro kostenfrei.
Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt bis 28 Tage vor
Kursbeginn, so werden 50% der Kursgebühren als Ersatz fällig. Danach müssen
leider 90% berechnet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer
gestellt. Eventuell empfiehlt sich deshalb, in einem Reisebüro eine
sogenannte Reisekosten-Rücktritt-Versicherung abzuschließen.
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